VORSCHLAG FÜR EIN MINDESTPROGRAMM
EINER BASISAUSBILDUNG IN PSYCHOMOTORIK

EUROPÄISCHES NIVEAU DES BACHELOR
Art. 1: Definition
Aufgrund eines holistischen Menschenbildes, das von einer Einheit von
Körper, Seele und Geist ausgeht, beschreibt der Begriff Psychomotorik
die Wechselwirkung von Kognition, Emotion und Bewegung und deren Bedeutung
für die Entwicklung der Handlungskompetenz des Individuums im psychosozialen
Kontext.
Ihre wissenschaftlichen Referenzen sind medizinisch, psychologisch
und neuropsychologisch, pädagogisch und sozialwissenschaftlich.
Art. 2: Kompetenzbereiche
Die Psychomotorik interveniert in folgenden Bereichen: Gesundheit, Erziehung
und Forschung. Im Gesundheitswesen kann der Psychomotoriker in der Förderung
des Wohlbefindens, der Prävention, der Pflege, der Reedukation,
der Rehabilitation und der Therapie intervenieren.
Die Psychomotorik richtet sich an alle Altersstufen: Säugling,
Kind, Jugendliche, Erwachsene, ältere Menschen, und beschäftigt
sich auch mit speziellen Lebensthemen wie z.B. Schwangerschaft und Lebensende.
Art. 3: Ausbildung
Die minimale Basisausbildung des Psychomotorikers entspricht dem europäischen
Niveau des Bachelor, das heißt, einer Ausbildungszeit von 3 oder
4 Jahren (Deklaration von Bologna)
Die Studienangebote verteilen sich auf theoretische Einheiten, praktische
Einheiten und Praktika.
Theoretische und praktische Einheiten (Dozent im direkten Kontakt mit
den Studenten) müssen mindestens 20% der Gesamtstundenanzahl ausmachen.
Obligatorische Teilnahme gilt für alle theoretischen und praktischen
Kurse, sowie für die Praktika.
Die Studierenden müssen die verschiedenen Inhalte dieser drei Kurstypen
verbinden und auf ihrem Weg zum qualifizierten Psychomotoriker integrieren.
Die Ausbildung muss so organisiert sein, dass dieser Integrationsprozess
möglich ist.
Art. 4: Curriculum
4.1 Präambel
Die fachlichen Kompetenzen des Psychomotorikers setzen sich aus der
Integration von Kenntnissen aus der Medizin, der Psychologie, der Pädagogik,
der Sozialwissenschaften und des spezifischen Feldes der Psychomotorik
zusammen. Der Student muss psychomotorische Interventionsformen beherrschen,
sich leiblich erfahren und Empathie entwickeln.
Die menschliche Entwicklung und ihre Zusammenhänge, sowie ihre
Abweichungen werden für alle Altersstufen studiert.
Die Studierenden müssen fähig sein, alle Aspekte der normalen
und abweichenden Entwicklung des Menschen zu beobachten, zu beschreiben
und zu beurteilen. Sie müssen fähig sein, psychomotorische
Behandlungen/ Förderpläne zu entwickeln und anzuwenden.
Die Ausbildung muss die Studierenden befähigen interdisziplinär
zu arbeiten, soziale und demokratische Fähigkeiten zu erwerben.
Das Curriculum orientiert sich an den neuesten Erkenntnissen der Forschung
und behandelt Fragen der Berufsethik.
Es ist wünschenswert, in der nahen Zukunft die Berufsfelder sowohl
im Gesundheitswesen als auch im Erziehungsbereich für den Beruf
des Psychomotorikers zu öffnen.
4.2 Grundlagen
Das Curriculum wird gemäß dem europäischen Standard
in ECTS- Punkten dargestellt.
Eine Ausbildung von 3 Jahren entspricht 180 ECTS, eine Ausbildung von
4 Jahren entspricht 240 ECTS. Dementsprechend liegt die Psychomotorik-Ausbildung
auf Bachelor-Niveau zwischen 180 und 240 ECTS-Punkten.
Die theoretischen und praktischen Kurse und die Praktika werden von
den Ausbildungszentren organisiert.
Das Curriculum verbindet theoretische und praktische Kurse und Praktika.
Die Verbindungen zwischen diesen Einheiten werden während des Studiums
auf verschiedene Weisen hergestellt. Der Studierende muss die Inhalte
der verschiedenen Kurse in Begleitung und unter Supervision der Studien-
und Praktikumsverantwortlichen integrieren.
Die theoretischen Kurse müssen den Studierenden befähigen:
Die verschiedenen Konzepte der Studieninhalte zu beherrschen
Die Verschiedenartigkeit der Ansätze zu integrieren
Wissenschaftliche Fragen zu diskutieren
Die praktischen Kurse müssen den Studierenden ermöglichen:
Die psychomotorischen
Prinzipien am eigenen Leibe zu entdecken und zu erfahren. Die eigenen
Erfahrungen in diesen Kursen beziehen sich auf
die theoretischen Konzepte und Fachtermini. Die Studierenden müssen
die Verbindungen zwischen Bewegung, Emotion, aktuellem Erleben, Beziehung
und der Persönlichkeit selbst erfahren und reflektieren. Die Studierenden
vertiefen spezifische Interventionsformen wie zum Beispiel verschiedene
Entspannungstechniken. Diese Erfahrung dient als Basis zur Entwicklung
von methodischen, motorischen und leiblichen Fähigkeiten. Diese
Fähigkeiten erfordern, dass die Studierenden sich mit allen möglichen
motorischen und körperlichen Aktivitäten auseinandersetzen,
um diese speziellen psychomotorischen Kompetenzen in den verschiedenen
Kompetenzbereiche, wie sie in Art. 2 definiert sind, anwenden zu können.
Psychomotorische
Tests und spezifische psychomotorische Beobachtungs- und Gesprächstechniken
durchzuführen
Psychomotorische
Gutachten und Behandlungs- und Förderpläne
auszuarbeiten und anzuwenden
Erfahrung in Supervision und Reflexion zu erwerben.
Zusammenhänge zwischen Theorie und Praxis zu erkennen und Fallstudien,
sowohl von gesunden wie kranken Menschen zu erstellen.
Die Praktika müssen den Studierenden befähigen:
Institutionen kennenzulernen und deren Arbeitsweisen zu verstehen
Die Entwicklung von gesunden Menschen, Kindern oder Erwachsenen zu
beobachten und zu verstehen
Psychomotorische Kompetenzen und Störungen zu beobachten und zu
analysieren
Psychomotorische Behandlungen und Förderungen zu beobachten und
daran teilzunehmen, Evaluationsmethoden und psychomotorische Gutachten
kennenzulernen und anzuwenden.
Interdisziplinär arbeiten zu können
Der Hauptteil der Praktika muss von einem erfahrenen Psychomotoriker
betreut werden.
Alle Studien und Praktika werden evaluiert.
Am Ende der Ausbildungszeit präsentiert der Studierende eine Abschlussarbeit über
ein psychomotorisches Thema, in der er zeigt, dass er die Inhalte der
Ausbildung selbstständig in seine Arbeit integrieren kann.
4.3 Studienplan
Die relative Bedeutung jedes Fachs ist in ECTS-Punkten ausgedrückt.
Entsprechend den europäischen Normen „Die Anrechnungspunkte
spiegeln somit den quantitativen Arbeitsanteil wider, der für jede
Veranstaltung im Verhältnis zum geforderten Studienpensum für
den erfolgreichen Abschluss eines gesamten akademischen Jahres an der
Hochschule aufgewendet werden muss (hier werden sie für eine Ausbildung
von 3 Jahren definiert), d.h. Vorlesungen, praktische Arbeiten, Seminare,
Tutorien, Exkursionen, Eigenstudium in der Bibliothek und zu Hause, Prüfungen
und andere Formen der Leistungsbewertung.“
Um jedem Land die Freiheit zu lassen, das Studium an seine kulturellen
und sozialen Besonderheiten anzupassen, stellt das Programm 75% (135 ECTS)
des Gesamtaufwandes einer Ausbildung von 3 Jahren dar. Diese Prozentzahl
gilt für jedes Fach und für das Gesamtprogramm. Dementsprechend
stellt dieses Curriculum das obligatorische Minimalprogramm einer psychomotorischen
Basisausbildung dar. Die Ausbildungsstätten müssen das Minimalprogramm
vervollständigen, um auf das Bachelorniveau von 180 ECTS-Punkten zu
kommen. Sie sind aber frei in ihrer Auswahl und Organisation der 25 % der
restlichen Inhalte.
Appendix
A (MS
Word-file)
4.4. Bewertung der Studien
Die Bewertung des Studiums besteht aus der Kontrolle der Kenntnisse
und Fähigkeiten des Studierenden.
Die Bewertung der Kenntnisse der theoretischen und praktischen Kurse
geschieht durch kontinuierliche Kontrolle und Examen. Die Examen können
schriftlich, mündlich oder praktisch sein. Diese Prüfungen
werden benotet.
Die Leistung der Studierenden müssen gemäß den nationalen
Bewertungssystemen bewertet werden.
Die Praktika werden durch den Praktikumsleiter oder die Ausbildungsstätte
validiert oder bewertet.
Die Abschlussarbeit wird vor einer Jury verteidigt und gemäß dem
nationalen Bewertungssystem benotet.
Zum Erhalt des Psychomotorik-Titels (Diplom, Zertifikat...) wird vorausgesetzt,
dass alle theoretischen und praktischen Kurse, die Praktika und die Abschlussarbeit
bestanden werden.
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