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Geschäftsordnung (GO) der Mitgliederversammlung des
Europäischen Forums für Psychomotorik

§ 1: Ort und Zeit einer Mitgliederversammlung
Ort und Zeit einer Mitgliederversammlung (MV) richten sich nach der
Satzung des Europäischen Forums für Psychomotorik.
§ 2: Eröffnung der Mitgliederversammlung
Der Vorsitzende eröffnet die MV und läßt die Stimmberechtigten
feststellen. Er führt den Vorsitz.
§ 3: Die Verhandlungsleitung
1. Der Vorsitzende regelt die Geschäfte der MV, führt die
Rednerliste und leitet die Verhandlungen und Beratungen gerecht und
unparteiisch. Er spricht nicht zur Sache. Er muß die Leitung
an einen Stellvertreter abgeben, wenn über Anträge oder
Anfragen verhandelt wird, die seine Person oder Geschäftsleitung
unmittelbar betreffen oder er sich zur Sache äußern will.
2. Maßnahmen des Vorsitzenden sind auf Verlangen der einfachen
Mehrheit der MV aufzuheben.
3. Der Vorsitzende eröffnet die Beratung über jeden Tagesordnungspunkt
(TOP) mit dessen Aufruf. Anträge sind im Wortlaut zu verlesen.
Zusätzliche Änderungen sind dem Vorsitzenden schriftlich
vorzulegen, der diese der Versammlung bekanntgibt. Die gemeinsame
Beratung gleichartiger oder verwandter Gegenstände kann jederzeit
beschlossen werden.
4. Der Antragsteller hat das Recht zur sofortigen Begründung.
5. Der Vorsitzende erteilt das Wort in der Reihenfolge der Meldungen.
Ist die Rednerliste erschöpft, oder meldet sich niemand mehr
zu Wort, so erklärt der Vorsitzende die Beratung für geschlossen
und läßt abstimmen. Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.
6. Zwischenfragen an den Redner sind nur mit dessen Einverständnis
zulässig.
§ 4: Anträge
1. Ein Antrag ist in der Regel so zu fassen, daß mit ”Ja” (dafür)
oder ”Nein” (dagegen) gestimmt werden kann. Auf Verlangen
ist ein Antrag vor der Abstimmung noch einmal vorzulesen. Das gilt
insbesondere, wenn sein Wortlaut aufgrund der Verhandlungen und Beratungen
oder auf Empfehlung einer Kommission geändert worden ist.
2. Über einen weitergehenden Antrag ist jeweils zuerst abzustimmen.
Auf Verlangen der Mehrheit muß abschnittsweise abgestimmt werden. Über
einen Gegenantrag wird vor dem Hauptantrag, über den Hauptantrag
vor einem Zusatzantrag abgestimmt.
3. Soweit die GO oder die Vereinssatzung nichts anderes vorschreiben,
entscheidet die einfache Mehrheit. Wenn die Zahl der Enthaltungen
die Summe der Ja- und Nein-Stimmen erreicht, ist der Antrag abgelehnt;
ebenso bei Stimmengleichheit.
§ 5: Das Protokoll
1. Über den Verlauf der MV wird Protokoll geführt, das
innerhalb sechs Wochen fertiggestellt werden muß.
2. Die Mitglieder erhalten das Protokoll (Beschlußprotokoll).
§ 6: Die Tagesordnung
1. Vor Eintritt in die Beratung verliest der Vorsitzende die vom
Präsidium aufgestellte Tagesordnung. Erhebt die Versammlung
keinen Widerspruch, so ist die TO genehmigt. Eine Umstellung in
der Reihenfolge der TO-Punkte kann vom Vorsitzenden jederzeit erfolgen.
Bei Widerspruch ist abzustimmen.
2. Eine Änderung eines TO-Punktes, die nicht nur eine Klarstellung
oder Ergänzung darstellt, ist unzulässig.
§ 7: Zur Geschäftsordnung
1. Eine Wortmeldung zur GO erfolgt durch Zuruf. Redner dürfen
nicht unterbrochen werden. Ausführungen zur GO dürfen die
Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.
2. Anträge zur GO sind insbesondere der Antrag
a) auf Schluß der Debatte und sofortige Abstimmung;
b) auf Schluß der Rednerliste;
c) auf Nichtbefassung;
d) auf Vertagung;
e) auf Übergang zur TO;
f) auf Begrenzung der Redezeit;
g) zu Maßnahmen des Verhandlungsleiters.
3. Ein Antrag zur GO kann nicht von einem Redner gestellt werden, der bereits
zur Sache gesprochen hat. Dies gilt nicht für einen Antrag gemäß Abs.
2 g.
4. Ein Antrag zur GO ist angenommen, wenn sich kein Widerspruch gegen ihn erhebt.
Andernfalls ist nach Anhören eines Gegenredners abzustimmen.
§ 8: Wahlen
1. Der Vorsitzende leitet die Wahl. Er eröffnet und schließt
die Kandidatenliste und den Wahlgang. Nach jedem Wahlgang ist das
Ergebnis bekanntzugeben und festzustellen, ob der Gewählte die
Wahl annimmt. Bei Stimmengleichheit wird erneut gewählt. Sollte
wieder Stimmengleichheit eintreten, so entscheidet das Los.
2. Der Wahl muß auf Antrag eine Personalbefragung und -debatte
vorausgehen. Fragen an den Kandidaten können nur während
der Personalbefragung gestellt werden. Gegenkandidaten können
keine Fragen stellen. Die Personaldebatte findet in Abwesenheit sämtlicher
Kandidaten statt.
3. Es wird per Handzeichen abgestimmt. Auf Wunsch nur eines Delegierten
erfolgt geheime Wahl.
§ 9: Abweichungen und Änderungen der Geschäftsordnung
Die MV kann im Einzelfall mit einer Mehrheit von Zweidrittel der
anwesenden Stimmberechtigten von Bestimmungen dieser GO abweichen.
Diese Geschäftsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am
26. September 1998 genehmigt.
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