The European Forum of Psychomotricity

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Geschäftsordnung (GO) der Mitgliederversammlung des Europäischen Forums für Psychomotorik

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§ 1: Ort und Zeit einer Mitgliederversammlung

Ort und Zeit einer Mitgliederversammlung (MV) richten sich nach der Satzung des Europäischen Forums für Psychomotorik.

§ 2: Eröffnung der Mitgliederversammlung

Der Vorsitzende eröffnet die MV und läßt die Stimmberechtigten feststellen. Er führt den Vorsitz.

§ 3: Die Verhandlungsleitung

1. Der Vorsitzende regelt die Geschäfte der MV, führt die Rednerliste und leitet die Verhandlungen und Beratungen gerecht und unparteiisch. Er spricht nicht zur Sache. Er muß die Leitung an einen Stellvertreter abgeben, wenn über Anträge oder Anfragen verhandelt wird, die seine Person oder Geschäftsleitung unmittelbar betreffen oder er sich zur Sache äußern will.
2. Maßnahmen des Vorsitzenden sind auf Verlangen der einfachen Mehrheit der MV aufzuheben.
3. Der Vorsitzende eröffnet die Beratung über jeden Tagesordnungspunkt (TOP) mit dessen Aufruf. Anträge sind im Wortlaut zu verlesen. Zusätzliche Änderungen sind dem Vorsitzenden schriftlich vorzulegen, der diese der Versammlung bekanntgibt. Die gemeinsame Beratung gleichartiger oder verwandter Gegenstände kann jederzeit beschlossen werden.
4. Der Antragsteller hat das Recht zur sofortigen Begründung.
5. Der Vorsitzende erteilt das Wort in der Reihenfolge der Meldungen. Ist die Rednerliste erschöpft, oder meldet sich niemand mehr zu Wort, so erklärt der Vorsitzende die Beratung für geschlossen und läßt abstimmen. Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.
6. Zwischenfragen an den Redner sind nur mit dessen Einverständnis zulässig.

§ 4: Anträge

1. Ein Antrag ist in der Regel so zu fassen, daß mit ”Ja” (dafür) oder ”Nein” (dagegen) gestimmt werden kann. Auf Verlangen ist ein Antrag vor der Abstimmung noch einmal vorzulesen. Das gilt insbesondere, wenn sein Wortlaut aufgrund der Verhandlungen und Beratungen oder auf Empfehlung einer Kommission geändert worden ist.
2. Über einen weitergehenden Antrag ist jeweils zuerst abzustimmen. Auf Verlangen der Mehrheit muß abschnittsweise abgestimmt werden. Über einen Gegenantrag wird vor dem Hauptantrag, über den Hauptantrag vor einem Zusatzantrag abgestimmt.
3. Soweit die GO oder die Vereinssatzung nichts anderes vorschreiben, entscheidet die einfache Mehrheit. Wenn die Zahl der Enthaltungen die Summe der Ja- und Nein-Stimmen erreicht, ist der Antrag abgelehnt; ebenso bei Stimmengleichheit.

§ 5: Das Protokoll

1. Über den Verlauf der MV wird Protokoll geführt, das innerhalb sechs Wochen fertiggestellt werden muß.
2. Die Mitglieder erhalten das Protokoll (Beschlußprotokoll).

§ 6: Die Tagesordnung

1. Vor Eintritt in die Beratung verliest der Vorsitzende die vom Präsidium aufgestellte Tagesordnung. Erhebt die Versammlung keinen Widerspruch, so ist die TO genehmigt. Eine Umstellung in der Reihenfolge der TO-Punkte kann vom Vorsitzenden jederzeit erfolgen. Bei Widerspruch ist abzustimmen.
2. Eine Änderung eines TO-Punktes, die nicht nur eine Klarstellung oder Ergänzung darstellt, ist unzulässig.

§ 7: Zur Geschäftsordnung

1. Eine Wortmeldung zur GO erfolgt durch Zuruf. Redner dürfen nicht unterbrochen werden. Ausführungen zur GO dürfen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.
2. Anträge zur GO sind insbesondere der Antrag
a) auf Schluß der Debatte und sofortige Abstimmung;
b) auf Schluß der Rednerliste;
c) auf Nichtbefassung;
d) auf Vertagung;
e) auf Übergang zur TO;
f) auf Begrenzung der Redezeit;
g) zu Maßnahmen des Verhandlungsleiters.
3. Ein Antrag zur GO kann nicht von einem Redner gestellt werden, der bereits zur Sache gesprochen hat. Dies gilt nicht für einen Antrag gemäß Abs. 2 g.
4. Ein Antrag zur GO ist angenommen, wenn sich kein Widerspruch gegen ihn erhebt. Andernfalls ist nach Anhören eines Gegenredners abzustimmen.

§ 8: Wahlen

1. Der Vorsitzende leitet die Wahl. Er eröffnet und schließt die Kandidatenliste und den Wahlgang. Nach jedem Wahlgang ist das Ergebnis bekanntzugeben und festzustellen, ob der Gewählte die Wahl annimmt. Bei Stimmengleichheit wird erneut gewählt. Sollte wieder Stimmengleichheit eintreten, so entscheidet das Los.
2. Der Wahl muß auf Antrag eine Personalbefragung und -debatte vorausgehen. Fragen an den Kandidaten können nur während der Personalbefragung gestellt werden. Gegenkandidaten können keine Fragen stellen. Die Personaldebatte findet in Abwesenheit sämtlicher Kandidaten statt.
3. Es wird per Handzeichen abgestimmt. Auf Wunsch nur eines Delegierten erfolgt geheime Wahl.

§ 9: Abweichungen und Änderungen der Geschäftsordnung

Die MV kann im Einzelfall mit einer Mehrheit von Zweidrittel der anwesenden Stimmberechtigten von Bestimmungen dieser GO abweichen.


Diese Geschäftsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 26. September 1998 genehmigt.

 
 
     
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