Mitgliedschaft

Es werden drei Arten der Mitgliedschaft unterschieden.
1. Ordentliches Mitglied
Ordentliches Mitglied ist je ein Vertreter der Länder, die Mitglied in
der Europäischen Gemeinschaft sind und die eine staatlich anerkannte Ausbildung
in der Psychomotorik haben oder nicht.. Die ordentlichen Mitglieder haben Rede-,
Antrags-, und Stimmrecht.
2. Außerordentliches Mitglied
Außerordentliches Mitglied ist je ein Vertreter derjenigen europäischen
Länder, die nicht Mitglied der Europäischen Gemeinschaft sind und über
eine staatlich anerkannte Berufsausbildung im psychomotorischen Arbeitsfeld
verfügen. Die außerordentlichen Mitglieder können weder das
Amt des Präsidenten noch das des Vizepräsidenten übernehmen.
Die außerordentlichen Mitglieder haben Rede-, Antrags-, und Stimmrecht.
3. Assoziiertes Mitglied
Assoziiertes Mitglied ist je ein Vertreter derjenigen europäischen Länder,
die die Bedingungen für ordentliche und außerordentliche Mitglieder
nicht erfüllen. Die assoziierten Mitglieder haben Rede-, und Antragsrecht.
Der Vertreter des Mitgliedslandes und sein Stellvertreter werden in
jedem Land für eine Dauer von 4 Jahren von den Vereinen und Verbänden
gewählt oder bestimmt, die die Psychomotorik offiziell und landesweit
vertreten. Eine Wiederwahl ist möglich. |